{"id":102,"date":"2018-06-24T09:05:06","date_gmt":"2018-06-24T09:05:06","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/?page_id=102"},"modified":"2018-07-05T20:50:38","modified_gmt":"2018-07-05T18:50:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/?page_id=102","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vereinigte Schachgesellschaft 1880 Offenbach\u00a0am Main e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Satzung<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cVereinigte Schachgesellschaft 1880 Offenbach am Main e.V.\u201d<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Offenbach am Main.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Er ist Mitglied des Hessischen Schachverbandes und damit des Deutschen Schachbundes.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Schachsports.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Dieser Zweck wird insbesondere durch die Teilnahme an Schachwettk\u00e4mpfen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, durch Ausrichten und Durchf\u00fchren von Stadt &#8211; und Vereins-Schachmeisterschaften und durch Schulungsveranstaltungen verwirklicht.\u00a0Der Verein widmet sich insbesondere auch der Aufgabe, die Jugend f\u00fcr den Schachsport zu gewinnen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung (\u00a7\u00a7 51 bis 68 AO) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0 Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereines fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Mitgliedschaft und Beitrag<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Mitglied des Vereins kann jede voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige, nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Jugendliche im Alter unter 18 Jahren k\u00f6nnen nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters aufgenommen werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Mitglied kann jede(r) werden, ohne Ansehen der Person, der Rasse, der Nationalit\u00e4t, der politischen, der weltanschaulichen oder der religi\u00f6sen Einstellung.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Aufnahme.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt als Mitglieder<\/p>\n<p>a.\u00a0aktive Mitglieder mit allgemeiner Spielberechtigung.<\/p>\n<p>b.\u00a0passive Mitglieder mit Spielberechtigung bei Vereinsmeisterschaften und \u2013turnieren.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0 Die Mitglieder haben einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0 Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0 Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Beitr\u00e4ge stunden, erm\u00e4\u00dfigen oder erlassen.<\/p>\n<p>(10) Vereinsmitglieder, die einen der folgenden offiziellen Titel f\u00fcr Turnierschach der FIDE tragen, zahlen keinen Beitrag: Gro\u00dfmeister (GM), Internationaler Meister (IM), FIDE Meister (FM), Meisterkandidat (CM), Frauen Gro\u00dfmeisterin (WGM), Internationale Frauen Meisterin (WIM), Frauen\u00a0 FIDE Meisterin (WFM) oder Frauen Meisterkandidat (WCM).<\/p>\n<p>(11) Ehrenmitglieder des Vereins zahlen keinen Beitrag.<\/p>\n<p>(12) Der Jahresbeitrag soll im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Der Jahresbeitrag von Mitgliedern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird am 28. Februar f\u00fcr das gesamte laufende Kalenderjahr f\u00e4llig.<\/p>\n<p>(13) Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<p>a.\u00a0durch den Tod.<\/p>\n<p>b.\u00a0durch den Austritt. Der Austritt ist nur zum 31.12. eines Jahres m\u00f6glich. Der Austritt ist sp\u00e4testens 4 Wochen zuvor schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>c.\u00a0durch Ausschluss.<\/p>\n<p>Der Ausschluss kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn Mitglieder<\/p>\n<p>i.mit dem Jahresbeitrag drei Monate im R\u00fcckstand sind und diesen trotz Mahnung nicht innerhalb weiterer drei Monate beglichen haben.<\/p>\n<p>ii.durch ihr Verhalten das Ansehen des Vereins erheblich sch\u00e4digen oder gegen die Satzung versto\u00dfen.<\/p>\n<p>iii.durch unsportliches Verhalten Vereinsveranstaltungen, insbesondere Turniere, st\u00f6ren.<\/p>\n<p>Beabsichtigt der Vorstand ein Mitglied auszuschlie\u00dfen, so ist das Mitglied hiervon mit Begr\u00fcndung schriftlich in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p>Das Mitglied ist berechtigt, innerhalb von vier Wochen m\u00fcndlich oder schriftlich hierzu Stellung zu nehmen. Anschlie\u00dfend ist das Mitglied vom Vorstand anzuh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Die Entscheidung des Vorstandes ist dem betroffenen Mitglied schriftlich und mit Begr\u00fcndung mitzuteilen.<\/p>\n<p>Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von vier Wochen Berufung beim Ehrenrat eingelegt werden.<\/p>\n<p>(14) Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erl\u00f6schen alle Rechte und Pflichten gegen\u00fcber dem Verein.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Spielausschuss und der Ehrenrat.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) als oberstes Organ des Vereins findet j\u00e4hrlich nach Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres statt. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnen Mitgliederversammlungen vom Vorstand nach Bedarf einberufen werden. Sie sind au\u00dferdem einzuberufen, wenn dies von 20% der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich verlangt wird.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich bzw. per elektronische Post unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Jedes Mitglied kann f\u00fcr die Mitgliederversammlung schriftlich Antr\u00e4ge stellen, die dem Vorstand mindestens eine Woche vor dem Termin vorliegen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 Aufgaben der Mitgliederversammlung sind vor allem, \u00fcber die Entlastung und die Neuwahl bzw. Wiederwahl des Vorstandes sowie \u00fcber die Bestellung der Kassenpr\u00fcfer und \u00fcber die Festsetzung der Beitr\u00e4ge zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0 Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung ernannt.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0 Der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter leiten die Versammlung. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Dauer der Vorstandswahl, wenn der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter erneut f\u00fcr das Vorstandsamt kandidieren. Soweit der Schriftf\u00fchrer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0 \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Leiter der Versammlung und vom Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben ist. Beschl\u00fcsse sind w\u00f6rtlich aufzunehmen.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0 Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen nur in zwei aufeinanderfolgenden Gesch\u00e4ftsjahren t\u00e4tig sein.<\/p>\n<p>(10) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Enthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen nicht mit).<\/p>\n<p>(11) Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen mit 2\/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder beschlossen werden (Enthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen nicht mit).<\/p>\n<p>(12) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder nach Vollendung des 18. Lebensjahres.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>der\/dem 1. Vorsitzenden;<\/p>\n<p>der\/dem 2. Vorsitzenden;<\/p>\n<p>dem\/der Kassenwart\/in;<\/p>\n<p>dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in;<\/p>\n<p>dem\/der Informationswart\/in;<\/p>\n<p>dem\/der Turnierleiter\/in f\u00fcr Einzelturniere;<\/p>\n<p>dem\/der Turnierleiter\/in f\u00fcr Mannschaften;<\/p>\n<p>dem\/der Jugendwart\/in;<\/p>\n<p>dem\/der Schulschachreferenten\/in;<\/p>\n<p>dem\/der Geselligkeitswart\/in;<\/p>\n<p>dem\/der Materialwart\/in;<\/p>\n<p>dem\/der Hauswart\/in.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftf\u00fchrer.\u00a0Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Genannten bilden den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Die Wahl des Vorstandes erfolgt f\u00fcr 2 Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines anderen Vorstandes im Amt.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Scheidet ein Vorstandsmitglied vor der n\u00e4chsten Wahl aus, so kann dieser Posten von einem anderen Vorstandsmitglied \u00fcbernommen werden.\u00a0Der Vorstand ist auch berechtigt, kommissarisch einen Vertreter bis zur n\u00e4chsten Wahl zu bestimmen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 Der 1. Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Vorstandssitzungen und Versammlungen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0 Der Vorstand kann mit absoluter Mehrheit eine Gesch\u00e4ftsordnung des Vereins beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0 Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn 5 Mitglieder anwesend sind, darunter der 1. oder der zweite Vorsitzende, und entscheidet mit Mehrheit (Enthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen nicht).\u00a0Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0 \u00dcber die Sitzungen des Vorstandes ist vom Schriftf\u00fchrer oder in dessen Vertretung von einem Vorstandsmitglied Protokoll zu f\u00fchren.\u00a0Beschl\u00fcsse sind w\u00f6rtlich aufzunehmen.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0 Die T\u00e4tigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Erforderliche Auslagen werden auf Wunsch ersetzt. Die Auslagen sind nachzuweisen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Spielausschuss<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Der Spielausschuss setzt sich aus folgenden Vorstandsmitgliedern zusammen:<\/p>\n<p>a.dem 1. Vorsitzenden<\/p>\n<p>b.dem 2. Vorsitzenden<\/p>\n<p>c.dem Turnierleiter f\u00fcr Einzelturniere<\/p>\n<p>d.dem Turnierleiter f\u00fcr Mannschaften<\/p>\n<p>e.dem Jugendwart<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Au\u00dferdem geh\u00f6ren dem Spielausschuss die Mannschaftsf\u00fchrer der gemeldeten Vereinsmannschaften an.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Der 1. Vorsitzende leitet die Spielausschuss-Sitzungen, er kann die Leitung an ein anderes Vorstandsmitglied delegieren.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0 Der Spielausschuss-Vorsitzende kann weitere Vereinsmitglieder zu Spielausschusssitzungen einladen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 Der Spielausschuss ber\u00e4t die Turnierleiter f\u00fcr Einzelturniere und f\u00fcr Mannschaften in Angelegenheiten des Ligabetriebs und der Einzelturniere des Vereins.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0 Der Spielausschuss entscheidet in vereinsinternen Streitf\u00e4llen (Mannschaften und Einzelturniere), soweit diese nicht eindeutig durch die geltenden Ordnungen des Vereins geregelt sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8<\/strong>\u00a0<strong>Der Ehrenrat<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt die Mitglieder des Ehrenrates auf die Dauer von drei Jahren. Der Ehrenrat setzt sich aus f\u00fcnf Vereinsmitgliedern (keine Vorstandsmitglieder) zusammen und ist bei Anwesenheit von mindestens drei Personen beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Er ist Berufungsinstanz gegen Beschl\u00fcsse des Vorstandes wegen des Ausschlusses aus dem Verein.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0 Dies gilt nicht f\u00fcr Angelegenheiten die von der Turnierordnung geregelt sind.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Entscheidungen des Ehrenrates sind endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0 \u00dcber die Sitzungen des Ehrenrates ist vom Schriftf\u00fchrer oder in dessen Vertretung von einem Vorstandsmitglied Protokoll zu f\u00fchren. Beschl\u00fcsse sind w\u00f6rtlich aufzunehmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ordnungen<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 Der Vorstand kann folgende Vereinsordnungen beschlie\u00dfen:<\/p>\n<p>a.Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n<p>b.Turnierordnung<\/p>\n<p>c.Jugendordnung<\/p>\n<p>d.Ehrenordnung<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 Die Ordnungen des Vereins sind f\u00fcr die Mitglieder des Vereins verbindlich.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufl\u00f6sungsbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung mit \u00be Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden\u00a0 Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an das Sportamt der Stadt Offenbach, das es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0 am 12.04.2014 beschlossen,<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0 sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft<\/p>\n<p>Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten zu diesem Zeitpunkt au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Offenbach, den 12. April 2014<\/p>\n<p>Views: 1473<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vereinigte Schachgesellschaft 1880 Offenbach\u00a0am Main e.V. Satzung \u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1)\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cVereinigte Schachgesellschaft 1880 Offenbach am Main e.V.\u201d (2)\u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in Offenbach am Main. (3)\u00a0\u00a0 Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen. (4)\u00a0\u00a0 Er ist Mitglied des Hessischen Schachverbandes und damit des Deutschen Schachbundes. <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/?page_id=102\">weiterlesen&#8230;<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"parent":82,"menu_order":6,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-102","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/102","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=102"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/102\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":452,"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/102\/revisions\/452"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/82"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wp.vsg-1880-offenbach.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=102"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}